Die Diagnose einer Diabeteserkrankung erfolgt nur aus Venenblut, das in der Regel aus einer Armvene entnommen wird. Blutzuckerwerte aus Blutproben der Fingerbeere oder Ohrläppchen sind nicht aussagekräftig! Die Laborgeräte zur Auswertung der Blutproben müssen zur Diagnosestellung strenge Kriterien erfüllen, hierzu sind handelsübliche Blutzuckermessgeräte nicht zugelassen.
Wir können die relevanten Laborwerte in unserem Praxislabor bestimmen. Eine Auswertung und Beurteilung erfolgt direkt im Anschluss in der Sprechstunde.
Labor-Diagnosekriterien aus den Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG):
Blutzucker nüchtern ≥ 126 mg/dl (≥ 7,0 mmol/l)
Blutzucker zu beliebiger Tageszeit ≥ 200 mg/dl (≥ 11,1mmol/l)
Langzeitzucker (= HbA1c-Wert) ≥ 6,5 % (≥ 48mmol/mol)
75g – Zuckerbelastungstest (oGTT) nüchtern ≥ 126 mg/dl (≥ 7,0 mmol/l) / 2h-Wert ≥ 200 mg/dl (≥ 11,1 mmol/l)
Die Diagnostik erfolgt in der Regel in der 24+0 – 27+6 Schwangerschaftswoche und ist seit 2011 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
50g – Screeningtest (beim Frauenarzt, Dauer ca. 90 min)
75g – Zuckerbelastungstest (oGTT) bei V.a. GDM (Dauer ca. 150 min)
Das Überschreiten von mind. 1 Grenzwert bestätigt die Diagnose Schwangerschaftsdiabetes.